Produkt zum Begriff Kirchensteuer:
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Hoppe, Jeanne U: Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein , Vor fast 30 Jahren wurde Art. 3 Abs. 2 GG in Satz 2 durch die Formulierung ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diese Staatszielbestimmung wurde in Schleswig-Holstein durch das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst konkretisiert. Mit dem Gleichstellungsgesetz wurden Regelungen getroffen, die noch heute durchaus geeignet sind, die Gleichstellung voranzubringen. Gleichwohl sind inzwischen bedeutende landes-, bundes- und europarechtliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten, welche eine Aktualisierung der Kommentierung erfordern. Im Besonderen ist das Landesorganbesetzungsgesetz zu erwähnen, welches nun erstmalig im Anhang abgedruckt und vollständig kommentiert ist. Die Autoren setzen dieses mit dem Gleichstellungsgesetz ins Verhältnis und berücksichtigen neue Impulse aus Politik und Gesellschaft sowie aktuelle Rechtsprechung im Zuge sich verändernder gesellschaftlicher Strukturen. Ursel Hoppe ist Abteilungsleiterin im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein. Prof. Dr. Josef Konrad Rogosch, RiAG a.D. und Präsident der FHVD in Schleswig-Holstein a.D., ist Rechtsanwalt in Kiel. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Wann verjähren Kirchensteuer?
Die Verjährung der Kirchensteuer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten Fällen beträgt die Verjährungsfrist für die Kirchensteuer vier Jahre. Das bedeutet, dass die Kirchensteuerforderungen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr eingefordert werden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist unter bestimmten Umständen unterbrochen oder verlängert werden kann. Es empfiehlt sich daher, bei konkreten Fragen zur Verjährung der Kirchensteuer rechtlichen Rat einzuholen.
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Wird Kirchensteuer zurückerstattet?
"Wird Kirchensteuer zurückerstattet?" Die Kirchensteuer wird in der Regel nicht zurückerstattet, da sie eine verpflichtende Abgabe für Mitglieder einer Kirche ist. Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 8% und 9% der Einkommensteuer. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen eine Rückerstattung möglich ist, z.B. wenn man aus der Kirche austritt oder zu Unrecht Kirchensteuer gezahlt hat. Es ist ratsam, sich bei der eigenen Kirchengemeinde oder einem Steuerberater über die genauen Regelungen zur Rückerstattung der Kirchensteuer zu informieren.
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Wird Kirchensteuer verzinst?
Die Kirchensteuer wird in der Regel nicht verzinst, da sie als eine Art Mitgliedsbeitrag für die Kirchengemeinde betrachtet wird. Es handelt sich also nicht um eine finanzielle Anlage, sondern um eine regelmäßige Abgabe, die von den Mitgliedern der Kirche gezahlt wird. Die Höhe der Kirchensteuer wird in Deutschland von den Bundesländern festgelegt und beträgt in der Regel zwischen 8% und 9% der Einkommensteuer. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Kirchensteuer rückwirkend erstattet werden kann, zum Beispiel wenn man aus der Kirche austritt. In diesem Fall wird die zu viel gezahlte Kirchensteuer mit einem bestimmten Zinssatz erstattet.
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Welche Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Die Kirchensteuer kann in Deutschland als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür muss man Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sein und die Kirchensteuer tatsächlich gezahlt haben. Die Höhe der absetzbaren Kirchensteuer richtet sich nach dem individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen. Es ist wichtig, die gezahlte Kirchensteuer in der Anlage "Sonderausgaben" der Steuererklärung anzugeben und entsprechende Belege vorzulegen. Die Kirchensteuer als Sonderausgabe kann somit die Steuerlast reduzieren und zu einer Steuerersparnis führen.
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Ist die Kirchensteuer gerecht?
Die Frage, ob die Kirchensteuer gerecht ist, ist eine komplexe und kontroverse Frage. Einige argumentieren, dass die Kirchensteuer gerecht ist, da sie dazu beiträgt, die finanziellen Bedürfnisse der Kirche zu decken und soziale Projekte zu unterstützen. Andererseits sehen Kritiker die Kirchensteuer als ungerecht an, da sie Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit besteuert. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Kirchensteuer in einigen Ländern automatisch von den Steuern abgezogen wird, was als Zwang empfunden werden kann. Letztendlich hängt die Frage der Gerechtigkeit der Kirchensteuer von individuellen Überzeugungen und Werthaltungen ab.
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Wer zahlt Kirchensteuer Länder?
Die Kirchensteuer wird in Deutschland, Österreich, der Schweiz und einigen anderen Ländern von den Mitgliedern der jeweiligen Kirchen gezahlt. In Deutschland und Österreich wird die Kirchensteuer vom Staat eingezogen und an die Kirchen weitergeleitet. In der Schweiz hingegen wird die Kirchensteuer direkt von den Kirchenmitgliedern an die Kirche gezahlt. Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Land und kann entweder als Prozentsatz des Einkommens oder als Pauschalbetrag berechnet werden. In einigen Ländern können Kirchenmitglieder auch entscheiden, ob sie die Kirchensteuer zahlen möchten oder nicht.
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Warum zahlt Deutschland Kirchensteuer?
Deutschland zahlt Kirchensteuer, weil es ein System der staatlichen Kirchenfinanzierung gibt, das auf historischen Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche basiert. Die Kirchensteuer ermöglicht den Kirchen, ihre vielfältigen sozialen und karitativen Aufgaben zu finanzieren, wie z.B. die Unterhaltung von Gebäuden, die Bezahlung von Mitarbeitern und die Unterstützung von Bedürftigen. Zudem dient die Kirchensteuer als Beitrag zur Wahrung der Religionsfreiheit, da die Kirchen dadurch unabhängig von staatlichen Zuwendungen sind. Die Kirchensteuer wird von den Mitgliedern der jeweiligen Kirchen gezahlt, die in Deutschland eine offizielle Kirchenmitgliedschaft haben.
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Kann man Kirchensteuer zurückfordern?
Ja, es ist möglich, Kirchensteuer zurückzufordern, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist oder wenn man fälschlicherweise Kirchensteuer gezahlt hat. In Deutschland kann man die zu Unrecht gezahlte Kirchensteuer bis zu vier Jahre rückwirkend zurückfordern. Dafür muss man einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen und nachweisen, dass man nicht mehr kirchensteuerpflichtig ist. Es ist ratsam, sich vorher über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens zu informieren, um die Rückforderung erfolgreich durchzuführen.
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