Produkt zum Begriff Grundfreibetrag:
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Hoppe, Jeanne U: Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein , Vor fast 30 Jahren wurde Art. 3 Abs. 2 GG in Satz 2 durch die Formulierung ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diese Staatszielbestimmung wurde in Schleswig-Holstein durch das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst konkretisiert. Mit dem Gleichstellungsgesetz wurden Regelungen getroffen, die noch heute durchaus geeignet sind, die Gleichstellung voranzubringen. Gleichwohl sind inzwischen bedeutende landes-, bundes- und europarechtliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten, welche eine Aktualisierung der Kommentierung erfordern. Im Besonderen ist das Landesorganbesetzungsgesetz zu erwähnen, welches nun erstmalig im Anhang abgedruckt und vollständig kommentiert ist. Die Autoren setzen dieses mit dem Gleichstellungsgesetz ins Verhältnis und berücksichtigen neue Impulse aus Politik und Gesellschaft sowie aktuelle Rechtsprechung im Zuge sich verändernder gesellschaftlicher Strukturen. Ursel Hoppe ist Abteilungsleiterin im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein. Prof. Dr. Josef Konrad Rogosch, RiAG a.D. und Präsident der FHVD in Schleswig-Holstein a.D., ist Rechtsanwalt in Kiel. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der jedem Bürger in Deutschland zusteht. Er dient dazu, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen, sodass einkommensschwache Personen nicht zusätzlich durch Steuern belastet werden. Für das Jahr 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden. Einkommen bis zu dieser Höhe ist somit steuerfrei. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst, um die Inflation auszugleichen und sicherzustellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.
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Was ist Grundfreibetrag 2020?
Der Grundfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Existenzminimum eines Steuerpflichtigen steuerfrei stellt. Im Jahr 2020 beträgt der Grundfreibetrag in Deutschland 9.408 Euro für Ledige und 18.816 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Er dient dazu, Geringverdiener zu entlasten und sicherzustellen, dass sie über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt verfügen.
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Was ist Grundfreibetrag 2018?
Der Grundfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der jedem Steuerpflichtigen zusteht und von seinem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Dadurch wird ein bestimmter Betrag steuerfrei gestellt. Im Jahr 2018 betrug der Grundfreibetrag für Ledige 9.000 Euro und für Verheiratete 18.000 Euro. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Er dient dazu, insbesondere Geringverdienern und Familien mit niedrigem Einkommen finanziell zu entlasten.
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Wer bekommt den Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag wird in Deutschland jedem steuerpflichtigen Bürger gewährt, unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner ist. Er dient dazu, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Somit erhält jeder Steuerpflichtige den Grundfreibetrag, um sein Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei zu behalten. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und beträgt aktuell 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden.
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Was ist Grundfreibetrag 2019?
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem man als Steuerzahler kein Einkommensteuer zahlen muss. Im Jahr 2019 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 9.168 Euro und für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, 18.336 Euro. Das bedeutet, dass das Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr vom Gesetzgeber angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Er dient dazu, insbesondere Geringverdienern und Familien mit niedrigem Einkommen steuerliche Entlastung zu gewähren.
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Was ist Steuer Grundfreibetrag?
Der Steuer Grundfreibetrag ist ein Betrag, bis zu dem man als Steuerzahler keine Einkommensteuer zahlen muss. Er wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und dient dazu, das Existenzminimum steuerlich zu schützen. Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2021 in Deutschland 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden. Einkommen, das unterhalb dieses Betrags liegt, bleibt steuerfrei. Erst ab einem höheren Einkommen werden Steuern fällig. Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt.
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Wie berechnet man den Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Existenzminimum eines Steuerpflichtigen steuerfrei stellt. Er wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und dient dazu, geringverdienende Personen vor einer zu hohen Steuerbelastung zu schützen. Um den Grundfreibetrag zu berechnen, muss man zunächst das zu versteuernde Einkommen ermitteln. Anschließend wird der Grundfreibetrag von diesem Einkommen abgezogen. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an.
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Wie wird der Grundfreibetrag abgezogen?
Der Grundfreibetrag wird bei der Einkommensteuererklärung automatisch abgezogen. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor der Steuersatz angewendet wird. Dadurch wird sichergestellt, dass ein bestimmter Betrag steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr vom Gesetzgeber festgelegt und beträgt aktuell 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete. Wenn das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
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